Andere Saiten aufziehen
9. Oktober 2020Weihnachtskrippe oder Weihnachtsgrippe?
8. Dezember 2020Die Abkürzungen und das Plural-S
Oder: Ich habe die AGB gelesen
Den Schnitzer des Monats November habe ich erst kürzlich wieder auf der Website eines Onlineshops entdeckt.
Falsch: Ich habe die AGBs gelesen.
Richtig: Ich habe die AGB gelesen.
Warum das Plural-S hier falsch ist, obwohl es sich doch um einen Begriff in der Mehrzahl handelt?
Ganz einfach: Weil diese Abkürzung bereits für eine Pluralform steht. Die AGB sind immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – niemals eine einzelne Bedingung. Das Plural durch ein zusätzliches S zu kennzeichnen, ist also überflüssig und schlichtweg falsch. Man schreibt ja auch keine MfGs ans Ende einer Mail.
Vorsicht: Das Plural-S bei Abkürzungen ist nicht immer falsch!
Abkürzungen für Begriffe, die im Singular stehen, dürfen mit einem Plural-S in die Mehrzahl umgewandelt werden – auch wenn sie normalerweise eine andere Pluralendung hätten. Besonders sinnvoll ist das bei Abkürzungen mit weiblichem Artikel (die). Denn in diesem Fall ist nicht immer klar, ob die Einzahl oder Mehrzahl gemeint ist: z. B. „die WGs“, aber nicht „die WGen“.
Und dann gibt es noch die Fälle, in denen beides geht. Der LKW lässt sich schon anhand des Artikels als einzelnes Fahrzeug identifizieren. Die LKW müssen demnach mehrere Laster sein. Wird allerdings gar kein Artikel verwendet, kann auch hier die Endung mit einem S zur eindeutigen Kennzeichnung des Plurals sinnvoll sein: z. B. „LKWs bitte rechts halten!“
1 Comment
hilfreiche Ausführungen, danke